Online-Selbststudium zur Fortbildungspflicht – flexibel, digital und jederzeit verfügbar.
Fortbildung startenMit dem Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG), das am 1. Januar 2023 in Kraft trat, wurde die Fortbildungspflicht für Berufsbetreuer gesetzlich verankert. § 29 BtOG verpflichtet registrierte Berufsbetreuer, sich regelmäßig fortzubilden und dies gegenüber der Betreuungsbehörde nachzuweisen.
Die Fortbildungspflicht gilt ausschließlich für registrierte Berufsbetreuer – also Personen, die die Betreuung im Rahmen einer selbstständigen oder angestellten Tätigkeit führen. Ehrenamtliche Betreuer sind von § 29 BtOG nicht erfasst.
Berufsbetreuer müssen die absolvierten Fortbildungsstunden gegenüber der zuständigen Betreuungsbehörde nachweisen. Online-Kurse mit Lernerfolgskontrolle und Teilnahmebescheinigung sind als Nachweis anerkannt.
Die Fortbildung muss betreuungsrelevante Inhalte abdecken. Anerkannte Themenbereiche umfassen unter anderem:
Sie laden ein Fortbildungsskript herunter und arbeiten es im Selbststudium durch.
Anschließend beantworten Sie online einen Multiple-Choice-Test.
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie Ihren Fortbildungsnachweis.